Basis einer PSPP
Der Ausgangspunkt: Public Private Partnership - Ausgangspunkt für Public Social Private Partnerships (PSPP) ist der eingeführte und umgangssprachlich akzeptierte Begriff „Public Private Partnership“ (PPP). Public Private Partnership Modelle gehen einerseits auf die ganz klassische Form der Kooperation zwischen öffentlichen Verwaltungen und privaten Unternehmen zurück: den gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen (in der Regel in der Rechtsform einer GmbH betrieben). Andererseits greifen sie Ansätze kommunaler Finanzierungsmodelle, die schon in den 70er Jahren angewandt wurden, auf, wie zum Beispiel kommunales Leasing, geschlossene Immobilienfonds, Betreibermodelle oder Forfaitierung.
Die Weiterentwicklung dieser Ansätze der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die öffentliche Verwaltung gemeinsam mit privatwirtschaftlichen Unternehmen ist auf jüngste gesellschaftspolitische Entwicklungen zurückzuführen. Auf Basis (wirtschafts)politischer Diskurse, in welchen mit dem Fehlen öffentlicher Mittel argumentiert wird, kommt die öffentliche Hand immer öfter nicht mehr allein für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten auf, sondern sucht neue Kooperationsstrategien mit dem privaten Sektor. Überdies macht die durch den Ausschreibungswettbewerb geprägte EU-Wettbewerbskonzeption für öffentliche Unternehmen neue Wettbewerbsstrategien im Sinne einer marktorientierten Aufgaben -wahrnehmung erforderlich.
Nicht zu vernachlässigen sind die in Privatisierungsdebatten angeführten Argumente, öffentliche Verwaltungen seien ineffizient und sollten privatwirtschaftliche Managementkonzepte für eine effizientere öffentliche Aufgabenwahrnehmung nutzen. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die öffentliche Hand weg von einem produzierenden Staat hin zu einem Gewährleistungsstaat entwickelt, der bestimmte Aufgaben nicht mehr selbst wahrnimmt sondern nur noch sicherstellt, dass sie erfüllt werden. Damit geht ein Wandel von einer kollektiven, durch Steuern geprägten, Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen hin zu Finanzierungsformen, welche die Nutzer und Nutzerinnen zu tragen haben. Für das nun immer stärker nachgefragte Zusammenwirken von Hoheitsträgern mit privaten Wirtschaftssubjekten wird seit Mitte der 1990er Jahre im deutschsprachigen Raum der Begriff PPP verwendet. Auch wenn aufgrund der Vielgestaltigkeit der Anwendungsfelder eine allgemein anerkannte Definition für PPP noch nicht gefunden wurde, so ist es im wirtschaftlichen Sprachgebrauch mittlerweile anerkannt, dass der Begriff sowohl vom Sinn als auch vom Begriffsgehalt nur dann einschlägig ist, wenn die Partner/innen ihre unterschiedlichen Stärken einsetzen.
Beteiligung von mindestens 3 PartnerInnen, welche folgende Rollen wahrnehmen: die Rollen der Finanzierung, der Umsetzung und der Sicherung durch Nachfrage. Es beteiligen sich jeweils ein Partnerunternehmen bzw. eine Partnerorganisationen aus den Bereichen der Öffentlichen Hand, der Privatwirtschaft und der Sozialwirtschaft. Klare Aufgaben- , Rollen- und Funktionsverteilung Diese orientiert sich an den tatsächlichen Kompetenzen und dem jeweiligen Fachwissen. Idealerweise nimmt die Sozialwirtschaft die Rolle der Umsetzung, die Privatwirtschaft die Rolle der Finanzierung und die öffentliche Hand die Rolle der Sicherung durch Nachfrage ein.
Klare gemeinsame Zielsetzung Die PartnerInnen setzen sich für die Partnerschaft ein gemeinsames, klar umrissenes Ziel. Gegenseitiges Vertrauen Gerade bei der Erbringung sogenannter „Kernleistungen“ (also Leistungen im sozialen Bereich deren qualitative Erfüllung nur schwer messbar ist) trägt das gegenseitige Vertrauen zwsichen den PartnerInnen sehr viel zur erfolgreichen Umsetzung der Partnerschaft bei. Sympathie zwischen den PartnerInnen Die Praxis zeigt, dass Sympathie zwischen PartnerInnen den Aufbau und die gelungene Fortsetzung der Partnerschaft erleichtert.
- Zusammenführung von Ressourcen.
Jede(r) Partner(in) muss die Ressourcen, welche er/sie in die Partnerschaft einbringen kann, vorab definieren und offen legen. Herbeiführung von Synergieeffekten durch Ressourcenbündelung In Aushandlungsprozessen werden die spezifische Ressourcen der PartnerInnen so gebündelt, dass es bei der Zusammenarbeit zu nutzbaren Synergiepotentialen kommt. Der Fokus richtet sich auf das Erreichen gemeinsam ausgehandelter Ziele in denen sich jede(r) Partner(in) wiederfindet. Dadurch werden Synergie-Effekte für die Beteiligten nutzbar gemacht, die ohne Partnerschaft so nicht entstehen würden. - Angemessenheit von Ressourcen und Größe der Partnerschaft
Ressourcen für die Partnerschaft (Humanressourcen) müssen der Größe der Partnerschaft entsprechen. Es sind ausreichend Zeitressourcen für das Management der Partnerschaft vorzusehen.• Vergrößerung des individuellen Handlungsspielraums . Durch die Teilung der Chancen und Risiken auf der Outputseite und dem Mix der von den jeweiligen PartnerInnen eingebrachten Ressourcen auf der Inputseite vergrößert sich der Handlungsspielraum der einzelnen Organisationen. Verhältnismäßigkeit von In- und Output Das Risiko und der Gewinn müssen je nach Ressourceneinsatz auf die Partner und Partnerinnen aufgeteilt werden.
- Möglichkeit der Erfüllung der je nach Unternehmen / Organisation individuellen Nutzenerwartungen.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die unternehmens-individuellen Nutzenerwartungen einander nicht ausschließen. Risiko-Teilung bzw. Risiko-Senkung Das Unternehmensrisiko (ökonomisch und technologisch) und die Gewinne werden geteilt bzw. durch die Beteiligung an der Partnerschaft für die einzelnen PartnerInnen gesenkt. Für die entstehenden Risiken und Gewinne ist ein effizienter Tauschmodus festzulegen. Jede/Jeder Beteiligte nimmt dabei jene Rolle wahr, die ihr/ihm in dieser Partnerschaft zugeteilt ist. Die Gleichwertigkeit der Rollen ist dabei nicht entscheidend, insofern die PartnerInnen in ihrer jeweiligen zugeteilten Rolle gleichberechtigt sind. - Konkreter Bedarf
Für jeden Partner / jede Partnerin muss ein konkreter Bedarf für das Eingehen einer Partnerschaft vorhanden sein.


