Rollenverteilung bei PSPP
Die Privatwirtschaft tritt in einer PSPP vorwiegend als Finanziererin der Infrastruktur für die sozialen Produkte und Dienstleistungen auf. Die Öffentliche Hand bringt in die Partnerschaft die Sicherstellung des Zahlungsflusses aufgrund der Abnahme der sozialen Produkte und Dienstleistungen, nach denen von Seiten der öffentlichen Hand eine Nachfrage besteht. Die Handlungsmaximen sozialwirtschaftlicher Unternehmen und Organisationen basieren auf moralischen Prinzipien, der Zweck liegt in der Verbesserung der Lebenssituationen und Lebenschancen benachteiligter Menschen bzw. Menschengruppen und in der Wahrung gesellschaftlicher Schutz und Erhaltungsinteressen, der erwirtschaftete Gewinn als auch sonstige Ressourcen werden im Sinne der Unternehmensmission nachweislich für die benachteiligten Menschen bzw. Menschengruppen reinvestiert.
Zusätzlich haben Ergebnisse aus Felderhebungen gezeigt, dass sozialwirtschaftliche Unternehmungen und Organisationen in ihrer markt-gesellschaftlichen Funktion überwiegend in einer intermediären Rolle zwischen öffentlichen Einrichtungen und privatwirtschaftlichen Unternehmen wahrgenommen werden. (Eine eingehendere Auseinandersetzung mit der Verortung von sozialwirtschaftlichen Unternehmen und Organisationen im gesellschaftlichen Feld ermöglicht der Sozialwirtschaft-Kompass.) Da sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen ExpertInnen im Sozialbereich sind und eine intermediäre Rolle inne haben, übernehmen sie im Rahmen einer PSPP die Rolle der Umsetzung. In dieser Rolle übernimmt die Sozialwirtschaft folgende Funktionen:
Prozess-Ownerin: Die sozialwirtschaftlichen Organisationen bzw. Unternehmen verfolgen in ihrer koordinierenden Rolle den roten Faden durch das Projekt und koordinieren dieses von der Bedarfserkennung, über die Projektplanung und -design bis hin zur Projektumsetzung.
Know-how-Ownerin: Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft sind FachexpertInnen in sozialen Fragen. Sie erkennen die Bedarfe im Sozialbereich und bringen das für die Durchführung einer PSPP notwendige Know-How in die Partnerschaft ein.
Intermediarität: Die sozialwirtschaftlichen Organisationen bzw. Unternehmen nehmen in ihrer Intermediarität zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft diese intermediäre Funktion auch zwischen den Ebenen der Finanzierung, der Trägerpartnerschaft und den Auftraggeber/innen wahr.
Unter „Privatwirtschaft“ ist die Summe derjenigen wirtschaftlichen Interaktionen (die dem Grunde nach auf den Austausch von Leistungen abzielen) zu verstehen, die im Rahmen des „Privatrechts“ stattfinden. Der Kernbereich des Privatrechts besteht in den (relativ staatsfernen) gesellschaftlichen Verhältnissen zwischen beliebigen Menschen sowie freiwilligen Zusammenschlüssen von solchen. Zur Privatwirtschaft zählt jede wirtschaftliche Aktivität, die mit Kapital, das sich in privatem Besitz (einer oder mehrerer Kapitaleigner/innen) befindet, und mit dem Ziel der Gewinnerzielung unternommen wird. Das Risiko befindet sich dabei auf Seiten der Kapitaleigner/innen, die aufgrund der Aussicht auf Gewinn bereit sind, dieses Risiko (des Kapitalverlusts) einzugehen. Die Privatwirtschaft tritt in einer PSPP vorwiegend als Finanziererin der Infrastruktur für die sozialen Produkte und Dienstleistungen auf.
Der Begriff „Öffentliche Hand“ umfaßt jene wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Aktivitäten, bei denen sich das Kapital im Besitz der öffentlichen Hand auf europäischer, bundesstaatlicher, regionaler oder lokaler Ebene befindet, also im Eigentum der Europäischen Union, des Bundesstaates, der Länder oder der Gemeinden. Darunter fallen etwa verstaatlichte Industrien oder alle Arten öffentlicher Unternehmen. Die Öffentliche Hand bringt in die Partnerschaft die Sicherstellung des Zahlungsflusses aufgrund der Abnahme der sozialen Produkte und Dienstleistungen, nach denen von Seiten der öffentlichen Hand eine Nachfrage besteht. Dadurch ermöglicht die öffentliche Hand die Finanzierung der Errichtungs- und Entwicklungskosten.


