Die PSPP-Phasen
Ein PSPP entwickelt sich in den Phasen Bedarfsfeststellung, Idee, Entwicklung der sozialen Produkte und Dienstleistungen, Aufbau der Finanzierungspartnerschaft mit Organisationen / Unternehmen der Privatwirtschaft und der Öffentlichen Hand, Planung der Umsetzung, Errichtung der Infrastruktur bzw. der Voraussetzungen zur Umsetzung der Produkte und Dienstleistungen sowie Umsetzung: Betreibung der Infrastruktur und Durchführung der sozialen Dienstleistungen bzw. Anbieten der sozialen Produkte
Sei es die zunehmende Anzahl an langzeitarbeitslosen Personen, die Mängel in der Wohnversorgung obdachloser Personen und Asylsuchender, die steigende Rate der Analphabeten und Analphabetinnen oder die Überschuldung Jugendlicher: Eine Vielzahl an Problemlagen ist von der Gesellschaft zu bewältigen, gesellschaftliche Tendenzen müssen antizipiert, Lösungen entwickelt werden. Mittels unternehmerischem Engagement und Geschick widmen sich sozialwirtschaftliche Organisationen und Unternehmen der Bearbeitung dieser Probleme und der Verbesserung der Lebenssituationen der betroffenen Personen.
Am Beginn einer Public Social Private Partnership steht das Erkennen einer sozialen Problematik durch ein sozialwirtschaftliches Unternehmen (beispielsweise stellt eine Organisation der Behindertenbetreuung fest, dass viele behinderte Menschen in ländlichen Regionen vor der Schwierigkeit stehen, dass Wohnort und möglicher Arbeitsplatz zu weit voneinander entfernt sind). Es entsteht eine Idee zur Lösung der Problemlage und das sozialwirtschaftliche Unternehmen entwickelt auf Basis seiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich und seines Know-Hows eine soziale Dienstleistung, für welche eine Infrastruktur errichtet werden muss (beispielsweise eine arbeitsplatznahe betreute Wohnmöglichkeit für behinderte Menschen).
Um die Umsetzung realisieren zu können, spricht das sozialwirtschaftliche Unternehmen ein Partnerunternehmen an, welches die Finanzierung übernehmen kann (beispielsweise eine Regionalbank) und bindet eine Organisation der öffentlichen Hand ein, welches an der Erbringung der sozialen Dienstleistung interessiert ist (beispielsweise das für Behinderungen zuständige Sozialamt). Dieses garantiert den Zahlungsfluß durch die Abnahme der sozialen Leistung und ermöglicht dadurch eine kostengünstigre Finanzierung durch das privatwirtschaftliche Partnerunternehmen. Daraufhin plant das sozialwirtschaftliche Unternehmen die Umsetzung, bildet evt. eine Trägerschaftspartnerschaft, errichtet die notwendige Infrastruktur (das behindertengerechte und arbeitsplatznahe Wohnhaus) und setzt schließlich die soziale Dienstleistung um (die Betreuung der Bewohner und Bewohnerinnen).


